AGB`s


1. ALLGEMEINES

1.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der freien Reportagefotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

1.4 Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber

gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

1.5 Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Es darf maximal eine Nachbearbeitung an den Bildern durch den Auftraggeber verlangt werden.

1.6 Dem Auftragnehmer und ggf. seinen Erfüllungsgehilfen sind (je nach Größe des Auftrages) angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Spesen werden unter Dienstleistungen aufgeführt. Der/ Die Auftraggeber haben für Verpflegung in angebrachter Form zu sorgen.

1.7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie

RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

1.8 Der Kunde erkennt mit der Beautragung an und stimmt zu, dass:

  • der Kunde die früheren Arbeiten und das Portfolio des Fotografen geprüft hat und die begründete Erwartung hat, dass der Fotograf die Leistungen in einem ähnlichen Stil erbringen wird
  • der Fotograf bei der Erbringung der Leistungen sein künstlerisches Urteilsvermögen einsetzt und das letzte Wort in Bezug auf das ästhetische Urteil und die künstlerische Qualität der Leistungen hat; und
  • Unstimmigkeiten mit dem ästhetischen Urteil oder den künstlerischen Fähigkeiten des Fotografen sind kein triftiger Grund für die Beendigung dieser Vereinbarung oder die Rückforderung von Geldern.


2. URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE, EIGENWERBUNG

2.1 Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.

2.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nicht kommerzielle

Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte

gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. Eine "persönliche Nutzung" umfasst unter anderem die Verwendung (i) von Fotos auf den persönlichen Social-Media-Seiten oder -Profilen des Kunden; (ii) in persönlichen Kreationen des Kunden, wie Sammelalben, Alben oder persönlichen Geschenken; (iii) in nicht-kommerzieller physischer Ausstellung; und (iv) in persönlichen Mitteilungen, wie Familien-Newsletter, E-Mail oder Urlaubskarten. Der Kunde darf das Arbeitsergebnis ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht anderweitig verwenden, insbesondere nicht für den kommerziellen Verkauf des Arbeitsergebnisses.

2.3 Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für die Homepage, Blog, Flyer).


3. HONORARE

3.1 Bei Verzug kommt es zu einer Mahnung des Auftraggebers. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

3.3 Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.4 Für eine spontane Verlängerung wird der vorher festgehaltene Stundensatz fällig.

3.5 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3.6 Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind folgende Kosten des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen:

Hochzeit

  • vor 22 Tage vor Ausführung 50% des Gesamtbetrages
  • ab 21 Tage vor Ausführung 75% des Gesamtbetrages
  • ab 3 Tagen vor Ausführung 100% des Gesamtbetrages


alle anderen Aufträge

  • vor 14 Tage vor Ausführung 50% des Gesamtbetrages
  • ab 5 Tage vor Ausführung 75% des Gesamtbetrages
  • ab 2 Tagen vor Ausführung 100% des Gesamtbetrages


Ein Rücktritt muss zeitig schriftlich angemeldet werden. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.


4. REISEKOSTEN, SONSTIGE KOSTEN

4.1 Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,50€, zzgl. je Stunde Fahrtzeit 20€. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

4.2 Wenn die Anzahl der Stunden, in denen der Fotograf die Dienstleistungen erbringt, voraussichtlich mehr als 5 beträgt, wird der Kunde dem Fotografen eine Mahlzeit zur Verfügung stellen oder für die entstandenen angemessenen Essenskosten aufkommen, für die der Fotograf eine Rechnung vorlegen muss.


5. HAFTUNG

5.1 Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers (oder seiner Erfüllungsgehilfen) verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des

Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen zu seinem Preis erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

5.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.3 Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet im Rahmen dieser Vereinbarung für eine Verzögerung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung, die durch Krankheit, Notfall, Feuer, Streik, Pandemie, Erdbeben oder andere Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der nicht erfüllenden Partei liegen (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"), verursacht wird, und die Frist für die Erfüllung einer solchen Bestimmung wird gegebenenfalls um den Zeitraum verlängert, der der Dauer der die Erfüllung verhindernden Umstände entspricht. Dauert ein solches Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann die Partei, die nicht von dem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, die Vereinbarung kündigen, und alle im Voraus gezahlten Gebühren für nicht erbrachte Dienstleistungen (mit Ausnahme der Anzahlung) sind innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Beendigung der Vereinbarung zurückzuzahlen.


6. DATENSCHUTZ

6.1 Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.


7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

7.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

7.4 Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert, ergänzt oder anderweitig modifiziert werden.

7.5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienste dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen, sowohl formell als auch informell.